Ihre Mitarbeiter haben das gesamte Jahr über gut gearbeitet und es war ein erfolgreiches Jahr.
Auf der Weihnachtsfeier schenken Sie allen Mitarbeitern ein Bild im Wert von 80 € incl. Mwst. Sie teilen dies Ihrer Gehaltsabrechnung mit und gehen von einer Pauschalversteuerung von 25 % aus. Im Einkommenssteuergesetz steht, dass "Arbeitslohn aus Anlass von Bestriebsveranstaltungen" mit 25 % versteuert werden darf (§ 40, Abs- 2, Nr. 2). Das Finanzamt jedoch will eine Lohnsteuernachzahlung von 45 % mit der Begründung, nicht das Geschenk ist ist der "Arbeitslohn", sondern die Weihnachtsfeier (z.B. Urteil des Finanzgerichtes Münster vom 14.7.2004 AZ 7K 3481/02L). Diese Lohnsteuernachzahlung muß der Arbeitgeber auch noch voll tragen.
Wenn Sie aber Ihren Mitarbeitern Geschenke bis 40 € incl. Mwst. geben, sind diese gänzlich steuerfrei (Lohnsteuerrichtlinien R73). Und auch die Weihnachtsfeier ist steuerfrei, wenn die Aufwendung pro Mitarbeiter und evtl. mitfeierndem Familienmitglied nicht mehr als 110 € betragen (Lonsteuerrichtlinien R 72).
Ähnliches gilt auch für Geschenke an Unternehmen oder Kunden. Aber dazu fragen Sie Ihren Steuerberater.
Falls auch Sie an unseren Dienstleistungen und einem unverbindlichen Gespräch interessiert sind, dann kontaktieren Sie uns am besten telefonisch unter 0221 314360 oder schreiben Sie uns eine Nachricht.
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20.10.2010 08:22 Uhr
trbs