Inzwischen gibt es auch in Deutschland eine Steuernummer, die Neugeborene unmittelbar nach der Geburt erhalten, und die erst mit unserer Todesanzeige abgeschlossen wird.
Damit ist die Steuerkarte abgeschafft !
Da die Lohn- und Gehaltsabrechnung nicht ohne Steuereinbehaltung auskommt, benötigen wir die Steuernummer zur Abrechnung 01. 2009. Die bisher öfters gehörte Bitte, rechenen Sie den neuen Mitarbeiter nach Steuerklasse X ab, Steuerkarte folgt, geht nicht mehr. Die Regel wird wohl sein: keine Steuernummer è Steuerklasse 6. Rückwirkende Änderungen werden nur sehr beschränkt möglich sein.
Die Mitarbeiter unserer Mandanten finden daher in ihren Abrechnungen folgenden Hinweis:
Bitte geben Sie Ihre Steuernummer an das Personalbüro weiter
Parallel dazu werden unsere Mandanten über die Bedeutung der Steuernummer für die Abrechnung informiert.
Falls auch Sie an unseren Dienstleistungen und einem unverbindlichen Gespräch interessiert sind, dann kontaktieren Sie uns am besten telefonisch unter 0221 314360 oder schreiben Sie uns eine Nachricht.
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21.09.2010 16:33 Uhr
trbs