Die BerufsGenossenschaft ist tot! Es lebe die UnfallVersicherung!Die Bezeichnung Unfallversicherung führte bisher im betrieblichen Alltag ein Schattendasein. Der Begriff Berufsgenossenschaft war präsenter. Das wird sich ab 2009 ändern.Vom 01.01.2009 an werden wir bei jeder SV-Meldung auch an die UV denken müssen. Bisher waren die Informationen wie zuständige Berufsgenossenschaft, Gefahrenklasse und Zahl der geleisteten Stunden in der Entgeltabrechnung nur im Zusammenhang mit dem jährlichen Lohnnachweis von Bedeutung. Ab 2009 sind diese Informationen im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung von gleicher Bedeutung wie die Nummer der Rentenversicherung oder der Name der Krankenkasse. Diese Angaben entscheiden ab sofort darüber, ob die Mitarbeiter bezogene Meldung an die zuständige Einzugstelle Bestand hat.Jeder der sich in der Personalverwaltung auskennt, kann sich vorstellen welche Auswirkungen das Fehlen dieser Daten auf die Abrechnung hat, wenn die Meldung vom Abrechnungssystem nicht an die Krankenkassen weitergegeben werden kann.Mit dieser Maßnahme überholt die Sozialversicherung (für kurze Zeit) die Finanzverwaltung beim Ausbau der Computerherrschaft in der Personalverwaltung. Die Zahl derer, die die Lohn- und Gehaltsabrechnung nebenbei machen wollen, wird abnehmen. An dieser Stelle danken wir unseren Bundestagsabgeordneten für die Sicherung unserer Arbeit!Unsere Mandanten werden den mit dieser Änderung verbundenen Mehraufwand nach der Erstellung des Lohnnachweises 2008 vergessen können.Haben Sie in dem zuvor Gesagten etwas von Ausnahmen gelesen? Wir hoffen nicht, denn dies gilt auch für geringfügig oder kurzfristig Beschäftigte, ob Sie einen oder einhundert Mitarbeiter haben.
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Klaus M. Greshake-Klöppel
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