Die Anträge für das Saison-KUG werden wohl nicht vergessen, da es sich hierbei in der Regel um größere Beträge handelt. Dies gilt besonders dann, wenn das Saison-KUG aus wirtschaftlichen Gründen beantragt wurde.
Doch Ende März verfallen auch die Ansprüche auf MWG und ZWG aus 12.2007 zu Gunsten der Arbeitsagentur. Besonders Baubetriebe, die sich über eine relativ gute Auftragsdecke freuen, trifft dies, da es sich hierbei um kleinere Beträge handelt.
Sie wollen es nicht selbst machen? Wenden Sie sich doch einfach an uns!
© www.greshake-kloeppel.de
29.02.2008 19:04 Uhr
trbs